Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „herauszugeben“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . he·r·a̱u̱s·ge·ben <gibst heraus, gab heraus, hat herausgegeben> VERB mit OBJ/ohne OBJ

II . he·r·a̱u̱s·ge·ben <gibst heraus, gab heraus, hat herausgegeben> VERB mit OBJ/ohne OBJ

Beispielsätze für herauszugeben

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Erwecker der Schlummernden), der sich zum Ziel setzte, mittelalterliche hebräische Handschriften und kaum verfügbare klassische jüdische Literatur neu herauszugeben.
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Es galt die führenden Kommandostellen und Stäbe mit zuverlässigen Offizieren zu besetzen und allgemeine Richtlinien für die Truppenteile im Falle eines Aufstands herauszugeben.
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Seit seiner Jugend bewunderte er Shelley und so war er hocherfreut, dass er von Edward Moxon & Co. den Auftrag erhielt, Shelleys Werke neu herauszugeben.
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Schließlich wurde er von einem Schlichtungsausschuss des Parlaments aufgefordert, die königlichen Monopolpatente für den Westafrikahandel an das Unterhaus herauszugeben.
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Als geachteter Heimatdichter weigerte er sich zeitlebens, seine Gedichte und Prosaarbeiten als geschlossene Publikation herauszugeben.
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Im 19. Jahrhundert wurde auch Privatbanken erlaubt, Banknoten herauszugeben, die aber gegen Nationalbankscheine einlösbar waren.
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Sein literarisches Ziel war es nunmehr, sein versendetes literarisches Material als Briefroman herauszugeben.
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Hauptsächlich sind nur die aus einer Leistungsklage resultierenden Leistungsurteile (Tenor: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger... zu zahlen / herauszugeben / zu unterlassen...“) vollstreckbar, nicht dagegen Gestaltungs- oder Feststellungsurteile.
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Der Nichtberechtigte hat dasjenige, was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat, dem Berechtigten herauszugeben.
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Alle Vorschriften haben gemeinsam, dass ein unberechtigter Besitzer verpflichtet ist, dem berechtigten Normadressaten etwas herauszugeben.
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